Änderung Wohngeldrecht
Mit der Verabschiedung des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes wird im Jerichower Land mit einer Verdreifachung der anspruchsberechtigen Haushalte gerechnet. Mit Ankündigung der Bundesgesetzesänderung hat die Kreisverwaltung die Anzahl der Mitarbeiter im Sozialamt bereits um zwei Personalstellen erhöht. Aufgrund der erwarteten Antragszunahme und der damit einhergehenden umfangreichen Prüfung jedes eingereichten Antrages muss dennoch mit zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung gerechnet werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle bereits laufenden Wohngeldgewährungen, deren Bewilligungszeitraum über den 31. Dezember 2022 hinausgehen, automatisch für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums angepasst werden. Daher ist ein Folgeantrag erst für die Zeit danach erforderlich. Generell beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde und hat auch bei etwaigen Bearbeitungsverzögerungen Bestand. Bei einer Verschiebung der Leistungsauszahlung über sechs Monate hinaus, sind die Zahlbeträge zu verzinsen. In Einzelfällen wird die Kreisverwaltung prüfen, ob ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes besteht.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Burg die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung (www.stadtburg.info) zuständig ist. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist es der Fachbereich Soziales der Kreisverwaltung (www.lkjl.de).