Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung
Die vom Stadtrat der Stadt Gommern beschlossene Vorschlagsliste der Haupt– und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt, gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz, in der Zeit
vom 23.06.2023 bis zum 30.06.2023
zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten an folgendem Ort aus:
Stadtverwaltung Gommern
Haupt- und Ordnungsamt
Zimmer 22
Walter–Rathenau–Straße 4
39245 Gommern
Einsprüche sind gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz zu erheben.