Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung

Die vom Stadtrat der Stadt Gommern beschlossene Vorschlagsliste der Haupt– und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt, gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz, in der Zeit

vom 23.06.2023 bis zum 30.06.2023

zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten an folgendem Ort aus:

Stadtverwaltung Gommern
Haupt- und Ordnungsamt
Zimmer 22
Walter–Rathenau–Straße 4
39245 Gommern

Einsprüche sind gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz zu erheben.