Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
„Bodenordnungsverfahren Zuchau-Sachsendorf", Salzlandkreis 014

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zum Ausschlusstermin nach § 59 und § 60 FlurbG

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wird bestimmt auf den

26. April 2024 um 11:00 Uhr
im Bürgerhaus Zuchau
August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau

Zu diesem Termin werden hiermit die Beteiligten, welche von den Regelungen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan Zuchau-Sachsendorf betroffen sind, geladen. Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorbringen. Hierauf und auf die Auslegung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wird besonders hingewiesen.

Beteiligte, die mit den Festsetzungen und Regelungen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan einverstanden sind, brauchen zu diesem Termin nicht zu erscheinen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten liegen die Unterlagen am 25.04.2024 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr im Bürgerhaus Zuchau, August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau aus. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte zur Auskunftserteilung und zur Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Verfügung.
In der Zeit vom 22.04.2024 bis 24.04.2024 liegen die Unterlagen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanzleben-Börde während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu übergeben.

Für die Beteiligten erfolgt die Bekanntgabe des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan im Anhörungstermin. Widersprüche gegen den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan sind zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich im o. a. Anhörungstermin vorzubringen. Auszüge werden den Beteiligten zugestellt.