Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ der Stadt Gommern für das in der Anlage dargestellte Gebiet

im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ der Stadt Gommern für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gommern hat in seiner Sitzung am 23.09.2023 dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“, der Begründung mit Umweltbericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die 9. Änderung des FNP wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße“ vorbereitet. Damit soll die bauliche Nutzung einer gemischten Baufläche bauleitplanerisch ermöglicht werden.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17/7, 17/29, 17/32 und eine Teilfläche des Flurstückes 17/17 in der Flur 5, der Gemarkung Karith in der Ortschaft Karith, Ortsteil Pöthen. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten von landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Süden von einem Mischgebiet sowie einem Sondergebiet Landwirtschaft und im Westen von der Kreisstraße K 1220 sowie einem Dorfgebiet begrenzt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bauleitplanung erfolgt durch die Auslegung der oben genannten 9. Änderung des FNP mit der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

05.10.2026 bis 05.11.2026

im Rathaus der Stadt Gommern, Platz des Friedens 10, Bauamt, Zimmer 3, während der Dienststunden.

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Auf Wunsch können nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 039200 7789-31 auch Termine zu anderen Zeiten vereinbart werden. Die vollständigen Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden in der Auslegungszeit auch im Internet unter www.gommern.de (Bürger & Verwaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums besteht im Bauamt der Stadt Gommern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen zur Planung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Gommern eingereicht, im Bauamt während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Lagerhalle Pöthen östlich der Gommeraner Straße

pdfBekanntmachung (236.95 KB)
pdfBegründung (876.42 KB)
pdfGebietsabgrenzung (2.23 MB)
pdfPlanzeichnung (3.96 MB)
pdfUmweltbericht (1.27 MB)

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