Wichtige Informationen für alle Hundehalter der Einheitsgemeinde Gommern

Schon in großen Blockbustern wird uns Menschen anhand von „Hachiko“, „Lassie“, „Marley“ oder „Kommissar Rex“ der Hund als treuer Freund und Wegbegleiter präsentiert. In der Einheitsgemeinde Gommern sind aktuell über 1.200 Hunde das Haustier der Wahl für unsere Bürger.

Ob als Wachhund, Jagdhund, Begleithund oder nur als wärmende Seele auf der Couch, ob ganz groß und plüschig oder ganz klein und ohne Fell – ein Hund kann viele Gesichter und Verwendungen für den Menschen haben.

Wer sich einen Hund anschafft, muss dennoch einiges, unter anderem das Hundegesetz (HundeG LSA), die Hundesteuersatzung der Stadt Gommern und die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gommern, beachten, um seinen Hund ordnungsgemäß und sorgenfrei halten zu können.

Seit dem 01.03.2009 ist in Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Vorsorge gegen die
von Hunden ausgehenden Gefahren gültig. Das sogenannte Hundegesetz klärt über die Rechte und Pflichten eines jeden Hundehalters auf.

So wird in Sachsen-Anhalt nicht nur für jeden Hund die Hundesteuer erhoben, die Daten eines jeden Hundes werden auch in dem zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt erfasst.

Dafür müssen die Hundehalter ihren Hund bei der zuständigen Behörde – hier: die Stadt Gommern – innerhalb von 14 Tagen nach der Haltungsaufnahme anmelden.

Jeder Hund muss durch einen Tierarzt mit einem Transponder gekennzeichnet werden und für jeden Hund muss zudem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch diese Angaben mit den entsprechenden Nachweisen müssen bei der Anmeldung des Hundes übermittelt und vorgelegt werden.

Sollte der Hund abgegeben werden oder versterben, der Halter seine Wohnanschrift ändern oder die Haftpflichtversicherung wechseln, sind auch diese Angaben der Stadtverwaltung innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

Die Formulare für die Meldungen an die Stadt Gommern erhalten Sie auf unserer Website www.gommern.de oder in der Stadtverwaltung, Walther-Rathenau-Straße 4 in 39245 Gommern, 1. OG, Zimmer 24.

Die An- und Abmeldungen eines jeden Hundes sind individuell vorzunehmen. Sollten Bürger bereits seit Jahren oder gar Jahrzehnten Hundesteuern zahlen, der Hund, der ursprünglich angemeldet wurde, aber bereits verstorben oder abgegeben worden sein und sich ein neuer Hund angeschafft wurde, dann muss die Meldepflicht nachgeholt werden. Ein Fortlaufen der Hundesteuer ohne entsprechende Mitteilung ist nicht vorgesehen.

Zudem ist der Hund innerhalb geschlossener Ortschaften immer an einer Leine zu führen. Während der Brut- und Setzzeit vom 01.03. und 15.07. eines Jahres gilt die Leinenpflicht auch außerhalb geschlossener Ortschaften.

Bei Verstößen gegen die Melde- oder Leinenpflicht droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, in dem der Verstoß mit einer hohen Geldbuße geahndet werden kann.

Die Stadtverwaltung Gommern möchte jedem Hundehalter, der bislang über diesen Kenntnisstand nicht verfügte oder wo in den Wirren des Alltags Anmeldungen, Abmeldungen oder Ummeldungen untergegangen sind, die Möglichkeit geben, die Meldepflicht bis zum 31.12.2026 selbstständig nachzuholen ohne ein weiteres Verwaltungsverfahren befürchten zu müssen. Bei Meldungen, die in dieser Zeit nicht nachgeholt werden, obwohl die Stadtverwaltung dazu auffordert, wird jedoch nicht von einem Bußgeld abgesehen.

Bei Fragen des Hundehalters, ob Angaben ordnungsgemäß übermittelt wurden, helfen die zuständigen Sachbearbeiter gerne weiter.

Ab dem 01.01.2027 wird die Stadtverwaltung zukünftig ein Verfahren einleiten müssen, wenn der Hundehalter seiner Meldepflicht nicht innerhalb der angegebenen Fristen nachkommt. Um dies zu vermeiden, bitten wir darum, die Meldepflicht fristgerecht zu erfüllen.


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