Aufstallungspflicht für Geflügel
Ab Donnerstag, 30. Oktober 2025 gilt im Landkreis Jerichower Land eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 21/2025 vom 29. Oktober 2025 bekannt gemacht. Die Verfügung erfolgt zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hat.
Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel wie Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Wettbewerbe sowie der mobile Handel mit Geflügel verboten. Erkranktes oder verendetes Geflügel ist unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt haben, müssen dem Amt für Verbraucherschutz sowohl die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart sowie des Standortes mitteilen. Ferner sind unbedingt Schutz- und Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu beachten. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind unter www.lkjl.de/de/gefluegelpest neben der Allgemeinverfügung auch Checklisten, allgemeine Geflügelpesthinweise (FAQ) sowie Hinweise zur Biosicherheit bei Kleinsthaltern abrufbar.
Sollten Bürgerinnen und Bürger tote oder verhaltensauffällige Wildvögel auffinden, ist umgehend das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 03921/949-3900 oder per Mail an
