Außensprechtag zum Schwerbehindertenrecht in Genthin

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt führt zu Fragen des Schwerbehindertenrechts am 11. Oktober 2017 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Kreishaus Genthin / Raum 318 (Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin) einen Außensprechtag durch.

Es werden dort Fragen zur Feststellung von Behinderungen und der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen beantwortet. Außerdem können entsprechende Anträge gestellt und – soweit noch möglich – Schwerbehindertenausweise verlängert werden.

Schwerbehinderte, deren Ausweise abgelaufen sind und nicht mehr zu verlängern sind, müssen einen neuen Ausweis beantragen. Hierzu ist neben der Vorlage des alten Ausweises die Abgabe eines farbigen Passbildes notwendig. Die Neuausstellung des Ausweises vor Ort ist nicht möglich, da der neue Schwerbehindertenausweis nur noch als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt wird.

Zudem werden beim Sprechtag Anträge auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldaten-versorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Häftlingshilfegesetz sowie dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz entgegengenommen.

Burg, 2. Oktober 2017